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   OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2011 - 3 M 127.11   

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https://dejure.org/2011,15978
OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2011 - 3 M 127.11 (https://dejure.org/2011,15978)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.12.2011 - 3 M 127.11 (https://dejure.org/2011,15978)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2011 - 3 M 127.11 (https://dejure.org/2011,15978)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 633
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97

    Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2011 - 3 M 127.11
    Die Wohnanschrift kann u.a. für die behördliche oder gerichtliche Zuständigkeit sowie vor allem für die Identifizierung und Individualisierung des Klägers von Bedeutung sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 1999 - 1 C 24/97 - NJW 1999, 2608 = juris, Rn. 28 und 33).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2019 - 3 M 96.19

    Klageschrift; Bezeichnung des Klägers; ladungsfähige Anschrift; Kläger im Ausland

    Die Wohnanschrift kann u.a. für die behördliche oder gerichtliche Zuständigkeit sowie vor allem für die Identifizierung und Individualisierung des Klägers von Bedeutung sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 1999 - 1 C 24.97 - juris Rn. 28 ff.); ihre Angabe ist grundsätzlich auch im Visumverfahren und auch dann erforderlich, wenn Kläger - wie hier - ein minderjähriges Kind ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Dezember 2011 - OVG 3 M 127.11 - juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 3 M 181.19

    Bezeichnung des Klägers; ladungsfähige Anschrift in Syrien; Angaben im

    Ist der Kläger - wie hier - minderjährig, muss nach der Rechtsprechung des Senats nicht nur die Wohnanschrift des gesetzlichen Vertreters, sondern regelmäßig auch die hiervon abweichende Anschrift des Kindes angegeben werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Dezember 2011 - OVG 3 M 127.11 - juris = NJW 2012, 633).
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